Dementielle Syndrome

Voraussetzung für die Zulassung als „Antidementivum“ ist gewöhnlicherweise der Nachweis der Überlegenheit des Medikamentes gegenüber Plazebo über einen Zeitraum von 24 Wochen  in  mindestens  zwei  unabhängigen  Studien  in  den  Bereichen  der  kognitiven  Leistungsfähigkeit und der Fähigkeit, Alltagsdinge durchzuführen („activities of daily living“, ADL) bzw. der Verbesserung  des  klinischen  Gesamteindrucks.
Für den M. Alzheimer konnten einige Substanzen zugelassen werden, für die diese Zulassungsvoraussetzungen gelten (Acetylcholinesterasehemmstoffe, ein NMDA-Antagonist). Daneben existiert noch das pflanzliche Ginkgo biloba zur Verbesserung altersassoziierter Leistungseinbußen bei dementiellen Syndromen, auch vaskulärer Genese.

Desweiteren sind wenige antipsychotische Substanzen unter teilweise enger Indikationsstellung zugelassen zur Therapie bei mit dementiellen Erkrankungen assoziierten psychischen Beschwerden.

Die zur Verfügung stehenden Substanzen lassen sich nach Indikation (unter Berücksichtigung der NbN) wie folgt einteilen:

Donepezil
Galantamin
Rivastigmin
AcetylcholinesterasehemmerAntidementivum
MemantinRezeptorantagonist (NMDA)Antidementivum
Ginkgo bilobaPflanzlich, nicht näher klassifiziertAntidementivum
RisperidonRezeptorantagonist (D2, 5-HT2, NE alpha-2) Antipsychotikum
ZuclopenthixolRezeptorantagonist (D2) Antipsychotikum
HaloperidolRezeptorantagonist (D2)Antipsychotikum